Zuwendungen zum Vermögen

Mit einer Zuwendung zum Stiftungsvermögen tragen Sie nachhaltig zur langfristigen Unterstützung unserer Arbeit bei. Ihre Zuwendung hilft, unser Stiftungskapital zu stärken und somit auch künftigen Generationen eine christliche Bildung zu ermöglichen. Details zu unserem Leitbild finden Sie unter Stiftung. Wofür wir unser Stiftungsvermögen einsetzen, können Sie unter Aktivitäten nachlesen.

Finanzielle Unterstützung unserer Arbeit

Gerne können Sie die Zwecke unserer Stiftung mit einer Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens per Überweisung oder Ihrer Namensstiftung zu Gunsten der fides et educatio – Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kraichgau unterstützen. Herzlichen Dank!

Unser Stiftungskonto

Nutzen Sie für Ihre Zuwendung bitte unser Stiftungskonto:
Konto: Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kraichgau
IBAN: DE31 6635 0036 0011 1011 10
Verwendungszweck: Zuwendung fides et educatio

Bitte geben Sie bei allen Zuwendungen stets Ihren Namen und die vollständige Anschrift an.

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, sendet Ihnen die Deutsche Stiftungstreuhand automatisch eine Zuwendungsbestätigung zu.

Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Sie können Ihre Zuwendung an die fides et educatio – Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kraichgau in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, eine juristische Beratung hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Stiftungsberater/die Stiftungsberaterin der Sparkasse. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

Stiftergemeinschaft Logo

Die fides et educatio – Stiftung wurde als Unterstiftung im Rahmen der nicht rechtsfähigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kraichgau“ eingerichtet. Diese ist eine Treuhandstiftung in Verwaltung der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth.

Die Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kraichgau“ bündelt das Wirken vieler Stifter und unterstützenden Personen in unserer Region für verschiedenste Zwecke unter einem Dach.